Verwaltungsrat
Verwaltungsrat

Verwaltungsräte

Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts juristisch nach außen.

Er beschließt für jedes Jahr einen Haushaltsplan unter der Berücksichtigung der zu erwartenden Ein- und Ausgaben. Weiterhin stellt er für das jeweils vergangene Haushaltsjahr die Jahresrechnung fest. Im übrigen ist er für alle Angelegenheiten der Kirchengemeinde mit finanziellen Auswirkungen zuständig, wie zum Beispiel Bauunterhaltung der Pfarrkirche und des Pfarrheims, sowie die personellen Angelegenheiten unserer katholischen Kindertagesstätten.

Jede Kirchengemeinde hat einen eigenen Verwaltungsrat. Dieser besteht immer aus dem Pfarrer als Vorsitzenden, sowie einer der Größe der Kirchengemeinde entsprechenden Anzahl an ehrenamtlichen Mitgliedern, die aus ihrer Mitte einen stv. Vorsitzenden wählen.

Hier stellen wir uns demnächst vor!

Petersberg

Lehnerz

Bernhards

Dietershan

Steinau

Steinhaus

Marbach