Die Beichte ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Sie wird auch Sakrament der Vergebung, der Buße, der Versöhnung genannt.
In der Beichte vergibt Jesus Christus dem Pönitenten (Büßer) seine Sünden durch die Worte des Priesters. Nur ein geweihter Priester, der auch rechtlich dazu befähigt ist (Beichtjurisdiktion), hat die Vollmacht, das Beichtsakrament zu spenden (Beichtvater).
Voraussetzung für die Sündenvergebung in der Beichte sind:
In der Beichte müssen alle schweren Sünden (einschließlich der Zahl und der erschwerenden Umstände) bekannt werden, deren man sich nach sorgfältiger Gewissenserforschung bewusst ist. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des Gläubigen ist es angeraten, auch lässliche Sünden zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte vergeben werden, lässliche auch außerhalb, so durch gute Werke und besonders durch den würdigen Empfang der Hl. Kommunion.
Der Empfang der Beichte steht theologisch in engem Zusammenhang mit dem Empfang der Eucharistie. Der Empfang der Kommunion im Zustand der schweren Sünde ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar.
Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sünden des Menschen vergeben, nicht edoch alle Sündenstrafen - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch Gebet, gute Werke, Teilnahme an der Hl. Messe, Wallfahrten, Almosen und Ähnliches getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche dieser Tätigkeiten einen Ablass, was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der Sündenstrafen bedeutet. Zur Vorbereitung auf die Beichte empfiehlt die römisch-katholische Kirche den Gewissensspiegel.
Todsünde
Eine Todsünde (lat. Peccatum mortiferum) ist ein bewusster und willentlich begangener schwerer Verstoß gegen das Gesetz Gottes. Die Todsünde zerstört (im Unterschied zur lässlichen Sünde) die Liebe im Herzen des Menschen; in ihr wendet sich der Sünder von Gott als letztem Ziel des Menschen ab und zieht ihm ein minderes Gut vor. Todsünden werden entsprechend ihrer objektiven Gewichtigkeit auch als schwere Sünden bezeichnet. Damit eine Sünde zur Todsünde wird, müssen folgende Bedingungen alle zugleich erfüllt sein:
Es gibt nicht immer Übereinstimmung darüber, wo die Grenze zwischen Todsünden und lässlichen Sünden liegt. Was eine schwere Übertretung der göttlichen Ordnung ist, wird allerdings durch die Zehn Gebote verdeutlicht. Eine willentliche Übertretung eines der Zehn Gebote in einer schweren Sache kann also eindeutig als Todsünde bestimmt werden. An anderer Stelle werden als schwere Sünden Glaubensabfall, Mord, Ehebruch, schwere Verleumdung, Verweigerung von Hilfe in Lebensgefahr usw. aufgeführt.
Läßliche Sünden sind dann gegeben, wenn ein oder mehrer Wesenselemente der Todsünde fehlen: z.B. eine Sünde in einer weniger wichtigen Angelegenheit oder zwar in einer schweren Sache, aber nicht mit ausreichendem Bewußtsein oder voller Freiheit.
Die sog. Hauptsünden werden manchmal (protestantischerseits) unzutreffend mit den Todsünden identifiziert, sind aber eigentlich Hauptlaster bzw. Wurzelsünden, da sie die Voraussetzung für andere Sünden schaffen, wobei diese dann sowohl schwer als auch lässlich sein können.
Als die sieben Hauptsünden bezeichnet die Kirche gegenwärtig :
Welche Sakramente befreien von der Todsünde?
Von der Todsünde können drei Sakramente befreien:
Die Taufe befreit in jedem Fall von der Todsünde.
Ein getaufter Christ ist verpflichtet, seine Todsünden (soweit er sich erinnern kann)
in der Beichte zu bekennen, da ansonsten die Beichte ungültig und die Absolution
unwirksam ist. Ein Christ, der (momentan) keine Möglichkeit zur Beichte hat,
erfährt Vergebung durch Gott, wenn er die vollkommene Reue (Liebesreue) erweckt,
d.h. seine Sünden aus Liebe zu Gott bereut. Er muss den festen Vorsatz haben,
sobald sich die Möglichkeit bietet, seine Todsünden in der Beichte zu bekennen.
die Krankensalbung
Die Krankensalbung vergibt die Sünden in Todesgefahr, wenn der Kranke keine
Möglichkeit mehr zur Beichte hatte (z.B., wenn er bei der Ankunft des Priestes
nicht mehr sprechen konnte). Erholt sich der Kranke, muss er seine Todsünden
dennoch so bald wie möglich in der Beichte bekennen.
© St. Peter, Petersberg
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